EHRENORDNUNG TSV HEIMSHEIM 1904 E.V.


Der Vereinsrat hat nach §§ 16.1, 11.3 der Vereinssatzung nachfolgende Ehrenordnung beschlossen.

 

§ 1 Grundsätze

 

Der Verein würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder.

 

§ 2 Ehrungen

 

Ehrungen erfolgen durch Verleihung

1.    der Ehrennadel in Silber

2.    der Ehrennadel in Gold

3.    der Ehrenmitgliedschaft

 

§ 3 Voraussetzungen der Ehrungen

 

Voraussetzung der Ehrung sind für

1.    die Ehrennadel in Silber die Ausübung eines Vereinsamts für die Dauer von mindestens 8 Jahren oder die 25-jährige Mitgliedschaft

2.    die Ehrennadel in Gold die Ausübung eines Vereinsamts für die Dauer von mindestens 12 Jahren oder die 40-jährige Mitgliedschaft.

3.    die Ehrenmitgliedschaft besonders herausragende Verdienste für die Belange des Vereins.

Die in Nummern 1 und 2 genannte Dauer der Mitgliedschaft beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

§ 4 Zuständigkeit

 

Antragsberechtigt für Ehrungen sind

1.    der Vereinsrat

2.    der Vorstand

3.    der Verwaltungsrat

4.    die Abteilungsleiter

 

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat.

 

§ 5 Verleihung der Ehrungen

 

Ehrungen sollen im Rahmen der Delegiertenversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden. Die Abteilungen erfahren bei der Verleihung der Ehrennadeln in Silber entsprechend.

 

§ 6 Erfassung

 

Über die Verleihung wird eine Ehrenurkunde erstellt. Ausgesprochene Ehrungen sind von der Mitglieder verwaltenden Stelle  zu erfassen

 

 

Heimsheim, den 08. November 2006

 


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Ehrenordnung_TSV Heimsheim
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LEITFADEN ZUM UMGANG MIT LEBENSMITTELN


Unter dem Menüpunkt "FORMULARE" ist ab sofort der "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Strassenfesten sowie das  Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen" zum herunterladen verfügbar!

Dieser gibt Veranstaltern von Vereins- und Strassenfesten Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln - insbesondere leicht verderblichen Lebensmitteln - und auch zur Warenkunde. Darüber hinaus wird auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen.

RESTAURANT "ADRIA"


Aktuelle Öffnungszeiten:

Montag: Ruhetag 

Dienstag-Freitag: 17:00 Uhr - 23:00 Uhr

Samstag: 15:00 - 00:00 Uhr

Sonn- und Feiertage: 11:00 - 21:00 Uhr

 

Telefon:     +49(0) 7033-523 911 1

Speisekarten und aktuelle Tagesgerichte sind unter den nachfolgenden Link zu finden:

 

http://www.adria-heimsheim.de/